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Exmanco - Waidhofen
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Exmanco - §57a-Überprüfung (Pickerl)

Was ist die §57a-Überprüfung?

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

Vorteile der §57a-Überprüfung

  • Objektive Diagnose
  • Niedrige Kosten
  • Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
  • Persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Nicht nötig, einen Tag lang auf das Fahrzeug zu verzichten


Wo wird §57a durchgeführt und was kostet die Überprüfung?

Die Überprüfung erfolgt in unserer Werkstätte. Dort erfahren Sie auch den zu entrichtenden Kostenbeitrag.

Was wird überprüft? (Prüfelemente)

  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen


In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden?

  • Neufahrzeuge: Auf Grund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich

Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfiehlen wir aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung.

Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?

  • PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 1,8t
  • Leicht-LKW von 1,8t bis 3,5t
  • Versehrtenfahrzeuge PKW
  • Microcars (Vierrädrige Leichtfahrzeuge)
  • Anhänger bis 1,7t (bei Anhängern bis 750 kg keine Terminvereinbarung erforderlich)
  • Motorräder (meist keine Terminvereinbarung erforderlich - von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich)
  • Mopeds (keine Terminvereinbarung erforderlich)

Wohnmobile, Wohnwägen, Anhänger (Bitte vorher mit uns Kontakt aufnehmen)


Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl?

Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:

  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger.
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99.
  • abgasarme Motorräder.
  • Elektro-KFZ

Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

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